Service Wein einschenken bei gedecktem Tisch mit Hirschpfeffer (c) Angela Lamprecht - Vorarlberg Tourismus

Checkliste: Barrierefreie Servicekette im Betrieb

Konkrete Maßnahmen für verschiedene Bereiche

Die kompakte Checkliste hilft Ihnen dabei, den Status quo Ihres Betriebs in Bezug auf Barrierefreiheit zu erfassen und mögliche Verbesserungspotenziale zu erkennen.

Sie umfasst zentrale bauliche, gestalterische und organisatorische Maßnahmen entlang der gesamten Servicekette, welche von Fachexpert:innen der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung (ÖZIV) im Auftrag von den Tourismusverbänden Seefeld & Innsbruck zusammengestellt wurden.

Grafik für konkrete Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit im Betrieb

Website

  • Die Website ist gemäß den Kriterien der Barrierefreiheit programmiert und auf allen Endgeräten gut nutzbar (responsives Design).
  • Barrierefreie Angebote sind klar strukturiert und leicht auffindbar – entweder in einem eigenen Informationsbereich oder gut sichtbar in die Website-Struktur eingebunden.
  • Eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website ist vorhanden.
  • Die Inhalte zur Barrierefreiheit sind verständlich beschrieben und durch aussagekräftige, realitätsnahe Bilder ergänzt.
  • Für zentrale Inhalte stehen zusätzlich Informationen in Einfacher oder Leichter Sprache zur Verfügung.
  • Schriftarten sind schnörkellos, ausreichend groß und mit hohem Kontrast gestaltet.
  • Bilder sind mit Alternativtexten versehen, die von Screenreadern erkannt werden.
  • Alle Funktionen der Website (z. B. Menüs, Formulare, Links) sind vollständig mit der Tastatur bedienbar.
  • Eingebettete Videos verfügen über Untertitel; bei Bedarf sind auch Audiodeskription und Gebärdensprache vorhanden.
  • Die Textgröße und der Kontrast lassen sich verändern, ohne dass Inhalte oder Funktionen verloren gehen.
  • Die Website enthält keine flackernden oder blitzenden Inhalte.

Außenbereich

  • Bei bestehenden Parkplätzen ist mindestens ein barrierefreier Stellplatz vorhanden (350 cm Breite gesamt und Länge mindestens 5 m).
  • Die barrierefreien Stellplätze sind sowohl mit Bodenmarkierung als auch mit einer Beschilderung versehen.
  • Es stehen ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung und ein Teil der Tische sind unterfahrbar.
  • Außenanlagen/Außenbereiche sind ausreichend beleuchtet.
  • Außenanlagen/Außenbereiche verfügen über einen gut berollbarem und rutschfesten
    Untergrund.
  • Wegeführungen sind klar erkennbar; Beschilderungen sind blendfrei ausgeleuchtet, mit ausreichend großer, kontrastreicher Schrift und/oder Symbolen versehen.
  • Rampen sind auf beiden Seiten mit Handläufen ausgestattet und das Längsgefälle überschreitet nicht 10% ohne Quergefälle.

Zugänglichkeit Gebäude

  • Der Haupteingang bzw. ein gleichwertiger Nebeneingang sind schwellenlos zugänglich (Türschwelle maximal 3 cm).
  • Rampen sind maximal 10 % steil, mindestens 120 cm breit und auf beiden Seiten mit Handläufen ausgestattet.
  • Die erste Informationsstelle ist grundsätzlich ohne fremde Hilfe erreichbar.
  • Eingangsbereiche sind kontrastreich gestaltet und gut ausgeleuchtet.
  • Eingangstüren sind mindestens 90 cm breit, leicht zu öffnen oder öffnen automatisch.
  • Drehflügeltüren verfügen beidseitig über ausreichend Anfahrbereich oder sind ohne Erschwernis barrierefrei umgehbar bzw. umfahrbar.
  • Die Bodenbeläge im Eingangsbereich und im gesamten Gebäude sind durchgängig gut berollbar.
  • Glastüren und große Glasflächen sind mit gut sichtbaren, kontrastreichen Markierungen versehen.
  • Karusselltüren sind über einen barrierefreien, gut gekennzeichneten Nebeneingang umgehbar.

Rezeption/Empfang

  • Schwellenlose Erreichbarkeit aller kundenrelevanten Bereiche (Rezeption etc.) ist gegeben.
  • Die Gestaltung der Rezeption gewährleistet einen klaren Sicht- und Sprechkontakt.
  • Preistafeln, Informationen und Bedienelemente für Bankomatkartenzahlung werden im abgesenkten Bereich angeboten.
  • Kundenrelevante Einrichtungen wie Empfang, Kassenbereiche, Informationsschalter, Bankomatterminals usw. sind unterfahrbar sowie durch organisatorische Maßnahmen barrierefrei nutzbar; alternativ wird in unmittelbarer Nähe ein unterfahrbarer Tisch bereitgestellt.
  • Ein barrierefreies WC auf der Eingangsebene ist vorhanden.
  • Ein taktiles Bodenleitsystem führt vom Eingangsbereich direkt zur Rezeption.
  • Die Rezeption ist mit einer gut gekennzeichneten und funktionsbereiten induktiven Höranlage zur Unterstützung schwerhöriger Gäste ausgestattet.
  • Das Personal ist für die Interaktion mit Gästen mit Behinderungen geschult – insbesondere in Bezug auf Kommunikation und individuelle Bedürfnisse (siehe Kapitel 4).
  • An der Rezeption stehen gut lesbare und verständliche Informationen bereit, z. B. barrierefreie Buchungsunterlagen, Hinweise zu Gepäcktransfer und Informationen zu barrierefreien Freizeitangeboten.

Gebäude-Erschließung

  • Gänge, die barrierefreie Gästezimmer erschließen, sind mindestens 120 cm breit; bei Richtungsänderungen sind Wendekreise mit einem Durchmesser von 150 cm gegeben.
  • An- und Austrittstufen jeder Treppe sind kontrastreich gekennzeichnet.
  • Handläufe bei relevanten Zugangsbereichen wie Stiegen, Rampen etc. sind vorhanden.
  • Taktile Handlaufinformationen informieren über Stockwerksbereiche und Fluchtwege.
  • Treppen und Gänge sind durchgehend gut und blendfrei beleuchtet.
  • Bodenbeläge sind mit einem Rollstuhl oder Rollator gut berollbar.
  • Türen haben eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm, bei Funktionseinheiten wie Zimmern oder Betriebseinrichtungen mindestens 90 cm.
  • Falls ein Personenaufzug vorhanden ist, ist dieser selbstständig barrierefrei erreichbar und nutzbar.
  • Personenaufzüge verfügen über eine Kabine mit mindestens 110 cm Breite und 140 cm Tiefe sowie eine Türbreite von mindestens 90 cm.

Gästezimmer

  • Mindestens ein Zimmer pro 50 Gästezimmer ist barrierefrei gestaltet. Empfehlung: 10 % der Zimmer in allen Kategorien erfüllen die Kriterien des „Design for All“.
  • Barrierefreie Zimmer sind leicht auffindbar und befinden sich möglichst in der Nähe des barrierefreien Geschoßzugang (Aufzug).
  • Zimmernummern sind groß, kontrastreich und taktil erfassbar (erhaben oder in Blindenschrift).
  • Türen sind frei von Drehknopfbeschlägen.
  • Die Zimmertüre lässt sich leichtgängig öffnen und verfügt über einen Anfahrbereich von 50 cm.
  • Die Garderobe verfügt über zumindest eine Kleiderstange in einer Höhe von 120 cm oder es sind Garderobenhaken in einer Höhe von 80 cm bis 120 cm über dem Boden angebracht.
  • Bedienelemente, Kleiderschränke, Safe und Garderoben sind zwischen 40 cm und maximal 120 cm über dem Fußboden erreichbar.
  • Eine freie Bewegungsflächen mit einem Durchmesser von mindestens 120 cm jeweils neben der Längsseite des Bettes und vor Kleiderschränken ist vorhanden.
  • Das Bett hat eine Höhe zwischen 45 cm und 50 cm (Oberkante Matratze), ist unterfahrbar und idealerweise höhenverstellbar.
  • Neben dem Bett befinden sich Steckdosen für den Anschluss von Hilfsmitteln.
  • Vorhandene Balkone/Außenbereiche sind schwellenlos zugänglich (≤ 3 cm), idealerweise beträgt zumindest eine Seitenlänge des Außenbereichs 150 cm.

Sanitärbereich

  • Der kombinierte, barrierefreie Sanitärraum (WC und Dusche) weist mindestens 5 m2
    Größe auf.
  • Der freie Wendekreis in Sanitärräumen beträgt mindestens 150 cm.
  • Türen öffnen nach außen, weisen keinen Drehknopf auf und können im Notfall von außen entriegelt werden.
  • Der schwellenlose Duschplatz weist eine Grundfläche von mindestens 120 cm x 120 cm auf und ist zumindest über eine Breite uneingeschränkt anfahrbar.
  • Der Duschplatz verfügt über Haltegriffe und einen Klappsitz oder auf Anfrage über mobile
    Duschstühle.
  • Die WC-Schale hat eine Sitzhöhe von 46 cm bis 48 cm (inkl. Sitzbrille).
  • Ein seitlicher Wandabstand von mindestens 90 cm sowie eine frontale Anfahrtsfläche von mindestens 120 cm zur WC-Schale sind gegeben.
  • Beidseitige Haltegriffe am WC sind vorhanden.
  • Der Notruf ist sowohl vom Boden aus liegend als auch aus sitzender Position erreichbar.
  • Ein Handwaschbecken oder ein Waschtisch ist vorhanden und unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist sowohl im Sitzen als auch im Stehen einsehbar.
  • Zwei Kleiderhaken mit 120 cm und 150 cm Höhe sind vorhanden.

Restaurantbereich

  • Garderoben weisen eine Bewegungsfläche mit einem Durchmesser von 150 cm auf und Kleiderhaken stehen in einer Höhe bis maximal 120 cm zur Verfügung.
  • Die Möblierung bietet ausreichend Platz für das Manövrieren mit einem Rollstuhl. Tische sind so angeordnet, dass eine Durchgangsbreite von 100 cm gegeben ist.
  • In verschiedenen Restaurantbereichen ist mindestens ein Teil der Tische unterfahrbar (70 cm Höhe und 60 cm Tiefe).
  • In unmittelbarer Nähe zum Restaurantbereich befindet sich ein geschlechts-neutrales barrierefreies WC.
  • Der Speisenbereich ist gut und blendfrei ausgeleuchtet.
  • Die Speisekarte ist kontrastreich und gut lesbar gestaltet.
  • Auf Wunsch ist eine Speisekarte in Brailleschrift für blinde Gäste verfügbar.
  • Das Servicepersonal gibt auf Nachfrage mündlich Auskunft über das Speisenangebot.
  • Bei Selbstbedienungsbuffets ist das Speisen- bzw. Getränkeangebot in einer Höhe zwischen 100 cm und 120 cm platziert; bei Bedarf wird unterstützender Service angeboten.
  • Ein Teil des Speisenausgabebereiches und des Barbereichs ist auf maximal 85 cm abgesenkt und unterfahrbar.