Freerider Arlberg © Sepp Mallaun / Vorarlberg Tourismus
Branchenbrief November 2020

Sicheres Gefühl mit der kostenlosen Covid-19-Stornoversicherung

Wie wir aus der laufenden Marktforschung wissen, ist das Interesse an einem Skiurlaub bei unseren Gästen aufrecht. Aufgrund der unsicheren Situation bleiben aber ihre Buchungen aus. Ihnen soll die kostenlose Corona-Stornoversicherung die nötige Sicherheit geben.

Reisen und Versicherung ist immer ein heikles Thema: Was passiert, wenn ich meine Reise nicht antreten kann, was, wenn ich im Urlaub erkranke oder mir etwas zustößt? Für verschiedene Risiken gibt es eine Vielzahl an Angeboten. Angesichts der Pandemie steigt die Verunsicherung nochmals. Herkömmliche Versicherungen sind hier grundsätzlich empfehlenswert, knüpfen ihre Leistung aber oft an den Verlauf des Infektionsgeschehens. Hier springt die kostenlose Covid-19-Stornoversicherung in die Bresche. Sie greift bei einer Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne, unabhängig vom Pandemieverlauf.

Sie gilt automatisch für alle gebuchten Aufenthalte vom 1. November 2020 bis 31. Mai 2021 bei einem Vorarlberger Beherbergungsbetrieb, der Ortstaxe bezahlt beziehungsweise bei der Gemeinde als Beherbergungsbetrieb registriert ist. Versichert sind die Stornokosten im Fall einer Erkrankung des Gastes an Covid-19 oder einer behördlich angeordneten Absonderung (Quarantäne) für den Zeitpunkt des Reiseantritts. Also jene Fälle im Zusammenhang mit einer Pandemie, die herkömmliche Reise-Stornoversicherungen nicht oder unter Vorbehalt abdecken. Auch im selben Haushalt lebende Familienmitglieder sind versichert. Die Versicherungssumme beläuft sich auf bis zu 3.000 Euro pro Gastaufenthalt. Bei einem Elternpaar mit zwei Kindern sind also beispielsweise im Versicherungsfall bis zu 12.000 Euro versichert. Der Nachweis erfolgt einerseits mit der Buchungsbestätigung und Stornorechnung der Unterkunft, andererseits mit einem behördlichen Quarantänebescheid, einem positiven Covid-19-Test oder – bei einschlägigen Beschwerden aufgrund von Covid-19 – mit einem ärztlichen Attest.

Nicht versichert ist etwa eine Stornierung wegen steigender Covid-19-Infektionszahlen in oder Reisewarnungen für Vorarlberg. Zu beachten: Der Versicherungsschutz endet mit Reiseantritt. Bei einer Erkrankung direkt am Urlaubsort gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs. Dasselbe gilt, wenn am Urlaubsort zum Beispiel ein Skigebiet ganz oder teilweise geschlossen werden muss.

Weder Gästen noch Beherbergungsbetrieben entstehen Kosten. Die Versicherungsprämie bei der Allianz Travel trägt Vorarlberg Tourismus.

Alle Informationen auf einen Blick sowie FAQ finden Sie laufend aktuell unter diesem Link.

 

Branchenbrief November 2020

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