Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Vorarlberg Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.vorarlberg.travel, www.v-card.at, gva.vorarlberg.travel, gmbh.vorarlberg.travel, www.vorarlberg-tourismus2030.at. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen  

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen 
  • Das Menü besteht aus Hauptmenü und einer Submenü-Ebene. Weitere Sub-Inhalte sind derzeit über die entsprechenden Themenseiten oder die Volltextsuche erreichbar. Eine Sitemap zur Navigation existiert derzeit nicht.   
  • Einige automatisch generierte Buttons sind nicht sprechend benannt und können redaktionell nicht angepasst werden. 
  • Einige Bilder verfügen nicht durchgängig über aussagekräftige Alternativtexte und enthalten außerdem Urheberrechtsangaben. Dies wird laufend nachgebessert. 
  • Einige Grafiken, manche davon beinhalten interaktive Elemente, sind nicht barrierefrei. Eine Optimierung wird angestrebt. 
  • Inhalte aus Drittquellen (vor allem aus der V-Cloud: Touren, POIs, Veranstaltungen, Karten) werden per API oder Widgets eingebunden und sind daher teilweise nicht barrierefrei. Eine barrierefreie Umsetzung wird angestrebt.  
  • Ältere PDF- und Office-Dokumente (z. B. nicht getaggte PDFs) erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit (insb. WCAG-Kriterium 4.1.2 „Name, Rolle, Wert“). 
  • Formulare, Kontraste (insbesondere bei Text-Bild-Kombinationen) und ARIA-Attribute werden laufend überarbeitet und optimiert. 
  • Der Webshop und der MyCARD-Bereich unter www.v-card.at sind derzeit nicht barrierefrei, da der Anbieter des Webshops diese Version nicht mehr weiterentwickelt. Eine Umstellung auf eine barrierefreie Version ist im Rahmen der geltenden Übergangsfrist vorgesehen. 
  1. Unverhältnismäßige Belastung 
  • Für bestimmte Videos (z. B. auf YouTube eingebundene) stehen keine Audiodeskriptionen zur Verfügung. Das betrifft insbesondere ältere Inhalte. Eine lückenlose Nachbearbeitung dieser Medieninhalte würde eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des WZG darstellen. 

 

Einschränkungen und Alternativen 

Vorarlberg Tourismus ist sich bewusst, dass Teile unserer Websites derzeit möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind. Wir arbeiten daran, Inhalte so gut wie möglich zugänglich zu machen. Sollten Ihnen bestimmte Inhalte nicht zugänglich sein (z.B. PDF-Dokumente oder eingebettete Multimedia-Inhalte), bieten wir – soweit möglich – alternative Zugänge oder Informationen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: E-Mail: info@vorarlberg.travel, Telefon: +43 5572 377033-0  

 Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 auf Basis einer Selbstbewertung durch die Vorarlberg Tourismus GmbH erstellt und zuletzt am 28.06.2025 überprüft. 

Feedback und Kontaktangaben 

Ihr Feedback ist für uns wertvoll. Wenn Sie auf Probleme beim Zugriff auf unsere Website stoßen oder Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte: 

E-Mail: barrierefrei@vorarlberg.travel 

Durchsetzungsverfahren 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. 

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. 

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.