Projektbeschreibung und Bewerbungsbedingungen
Riders in Residence 2026
Veranstalterin
Vorarlberg Tourismus GmbH
CAMPUS V, Hintere Achmühlerstraße 1c
A-6850 Dornbirn, Österreich
FN 307433h, LG Feldkirch
UID ATU 64065335
Geschäftsführer: Mag. Christian Schützinger
E-Mail: info@vorarlberg.travel | Web: www.vorarlberg.travel
(nachfolgend „Vorarlberg Tourismus" oder „VT")
1. Worum geht es bei Riders in Residence?
Riders in Residence ist ein Projekt von Vorarlberg Tourismus. Ziel des Projekts ist es, die Vielfalt Vorarlbergs als Rad- und Bike-Destination sichtbar zu machen. Ausgewählte Teilnehmer:innen verbringen ein kuratiertes Rad- und Bike-Wochenende in Vorarlberg und zeigen ihre Eindrücke aus ihrer eigenen Perspektive auf Social Media.
Das Projekt findet am ersten Septemberwochenende 2026 statt (Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend). Die Teilnehmer:innen werden auf verschiedene Regionen in Vorarlberg aufgeteilt. Je nach Region, Disziplin und Gruppenkonstellation werden passende Touren und Programmpunkte zusammengestellt.
Mögliche Rad- und Bike-Perspektiven sind unter anderem Mountainbike, E-Mountainbike, Gravel, Rennrad, Trekking- oder Genussrad, Bike & Hike sowie Familien mit Rad.
Die Teilnahme ist unentgeltlich. Es handelt sich weder um einen Wettbewerb noch um ein Gewinnspiel, sondern um ein begleitetes Kommunikationsprojekt. Es entsteht kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis zwischen VT und den Teilnehmer:innen.
2. Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich natürliche Personen, die gerne auf zwei Rädern unterwegs sind und ihre Erlebnisse auf Social Media teilen möchten. Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Möglich sind Bewerbungen als Einzelperson, Paar, Familie oder Freundesgruppe.
Familien mit minderjährigen Kindern: Die Bewerbung muss durch eine:n Erziehungsberechtigte:n erfolgen. Erziehungsberechtigte müssen während des gesamten Projektwochenendes vor Ort anwesend sein und tragen die alleinige Aufsichts- und Sorgepflicht für die minderjährigen Kinder. Vorarlberg Tourismus übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht. Minderjährige Kinder nehmen ausschließlich in Begleitung und unter Verantwortung der Erziehungsberechtigten teil.
Voraussetzung für die Bewerbung ist ein öffentliches Instagram-Profil. Eine bestimmte Mindestanzahl an Follower:innen ist nicht Voraussetzung. Entscheidend sind unter anderem Motivation, Authentizität, Social-Media-Auftritt, Rad- bzw. Bike-Erfahrung, regionale Passung und der Gesamtmix der ausgewählten Teilnehmer:innen.
Bewerber:innen bestätigen mit ihrer Bewerbung, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den im Rahmen des Projekts vorgesehenen Radtouren und Aktivitäten teilzunehmen. VT empfiehlt, vor der Teilnahme den eigenen Gesundheitszustand ärztlich überprüfen zu lassen.
3. Was erwartet ausgewählte Teilnehmer:innen?
Ausgewählte Teilnehmer:innen erhalten im Rahmen des Projekts Unterkunft und Verpflegung während des Projektwochenendes, ausgewählte Touren und digitale Routenvorschläge, ein Tagesprogramm passend zur jeweiligen Region und Disziplin, regionale Programmpunkte (zum Beispiel aus den Bereichen Natur, Kulinarik oder Kultur), je nach Programm notwendige Zusatzleistungen (etwa Bergbahntickets oder vorab definierte Einkehrstopps), professionelle Foto- und Videobegleitung sowie die Möglichkeit, Vorarlberg aus der eigenen Perspektive zu zeigen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Region, Disziplin, Unterkunft, Tour oder Programmausgestaltung besteht nicht.
4. Was wird von Teilnehmer:innen erwartet?
Riders in Residence ist kein klassisches Gewinnspiel und kein unverbindlicher Urlaubsaufenthalt, sondern ein begleitetes Kommunikationsprojekt.
Ausgewählte Teilnehmer:innen erklären sich grundsätzlich bereit, das Wochenende aktiv auf ihren öffentlichen Social-Media-Kanälen zu begleiten, Vorarlberg Tourismus und gegebenenfalls beteiligte Regionen bzw. Projektpartner in Beiträgen oder Stories zu verlinken, an Foto- und Videoaufnahmen mitzuwirken, für kurze Interviews, Statements oder O-Töne zur Verfügung zu stehen, nach dem Aufenthalt an einem Feedbackfragebogen teilzunehmen und sich verantwortungsvoll, respektvoll und entsprechend der gewählten Rad- oder Bike-Disziplin zu verhalten.
Die genauen Details zu Social-Media-Mitwirkung, Foto- und Videoaufnahmen sowie Nutzungsrechten werden mit ausgewählten Teilnehmer:innen vor der Teilnahme in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.
5. Auswahl der Teilnehmer:innen
Die Auswahl der Teilnehmer:innen erfolgt durch Vorarlberg Tourismus. Bei der Auswahl werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt: Qualität und Aussagekraft der Bewerbung, Motivation für die Teilnahme, Social-Media-Auftritt und Content-Stil, Rad- bzw. Bike-Disziplin und Fahrniveau, Gruppenkonstellation, Zielgruppen- und Perspektivenmix, regionale und thematische Passung, Authentizität sowie Verlässlichkeit und Eignung für das Projekt.
Ein Anspruch auf Auswahl oder Teilnahme besteht nicht. VT ist nicht verpflichtet, eine Auswahlentscheidung zu begründen.
VT behält sich vor, auch nach erfolgter Zusage einzelne Teilnehmer:innen durch andere Bewerber:innen zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen, inhaltlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen erforderlich ist. Betroffene werden umgehend informiert; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Eigenverantwortung, Sicherheit und Ausrüstung
Die Teilnahme am Projekt und die Durchführung der Touren erfolgen in Eigenverantwortung der Teilnehmer:innen.
6.0 Sicherheitsleistungen und Transparenz: Vorarlberg Tourismus stellt im Rahmen seiner Organisationspflichten sicher, dass die vorgeschlagenen Routen vorab auf ihre grundsätzliche Eignung und auf offensichtliche, atypische Gefahren geprüft werden. Sofern geführte Touren angeboten werden, werden diese von qualifizierten Guides begleitet. VT leistet jedoch keine individuelle Überprüfung der persönlichen Fitness, des Gesundheitszustands oder des Fahrkönnens der Teilnehmer:innen. Die Auswahl der passenden Ausrüstung und die realistische Selbsteinschätzung obliegen allein den Teilnehmer:innen.
6.1 Risikohinweis: Radsport – insbesondere Mountainbiken, Gravelbiken und Rennradfahren – birgt naturgemäß Risiken, die zu Verletzungen oder Sachschäden führen können. Dazu zählen unter anderem Stürze, wechselnde Wetter- und Streckenbedingungen, unebene oder unbefestigte Wege, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Begegnungen mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen, Tieren oder Steinschlag. Teilnehmer:innen bestätigen mit ihrer Bewerbung, dass ihnen diese sportarttypischen Risiken bekannt sind und die Teilnahme an den Aktivitäten freiwillig und auf eigenes Risiko erfolgt.
6.2 Ausrüstung und Verhalten: Teilnehmer:innen bestätigen mit ihrer Bewerbung, dass sie über ein eigenes, für die gewählte Disziplin geeignetes Fahrrad verfügen, ihr Fahrrad in einwandfreiem und verkehrs- bzw. geländetauglichem Zustand mitbringen, über die für ihre Disziplin passende Sicherheitsausrüstung verfügen, keine unnötigen Risiken für Foto-, Video- oder Social-Media-Aufnahmen eingehen, die Hinweise von Vorarlberg Tourismus, Projektpartnern, Unterkunfts- und Programmpartnern beachten und die geltenden Straßenverkehrsregeln (StVO) sowie die Bestimmungen des Forstgesetzes (§ 33 ForstG) zur Benützung von Forststraßen und Waldwegen einhalten.
6.3 Helmpflicht: Das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms ist während aller Radaktivitäten verpflichtend. Zur passenden Ausrüstung zählen je nach Disziplin weitere Schutzausrüstung wie Handschuhe, Protektoren oder geeignete Kleidung.
6.4 Selbsteinschätzung des Fahrkönnens: Teilnehmer:innen sind verpflichtet, ihr eigenes Fahrkönnen, ihre körperliche Verfassung und ihre Erfahrung vor jeder Tour und jeder Aktivität selbst realistisch einzuschätzen. Sollte eine vorgeschlagene Route, Tour oder Aktivität das eigene Fahrkönnen übersteigen oder übersteigen können, sind die Teilnehmer:innen verpflichtet, auf die Teilnahme an dieser konkreten Aktivität zu verzichten oder diese vorzeitig abzubrechen. Es besteht kein Zwang zur Teilnahme an einzelnen Programmpunkten.
6.5 Tourenplanung: Die Touren und Tagesprogramme werden von VT nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der angemeldeten Disziplinen und Erfahrungsstufen zusammengestellt. Eine Gewähr für die individuelle Eignung jeder Route für jede:n einzelne:n Teilnehmer:in kann VT jedoch nicht übernehmen. Bei Wetteränderungen, Sicherheitsrisiken oder organisatorischen Gründen kann das Programm angepasst, gekürzt, verschoben oder durch alternative Programmpunkte ersetzt werden.
6.6 Persönliche Gegenstände: VT übernimmt keine Verwahrungspflicht für von den Teilnehmer:innen mitgebrachte persönliche Gegenstände, Ausrüstung und Fahrräder, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine Verwahrung übernommen wird.
6.7 Versicherung: VT empfiehlt den Teilnehmer:innen dringend den Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung für Radsportaktivitäten. Teilnehmer:innen bestätigen, dass sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich sind.
6.8 Hinweis zur Haftung: Die Haftung von Vorarlberg Tourismus für Sachschäden ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Personenschäden wird gesetzlich nicht beschränkt. VT haftet für die sorgfältige Organisation des Projekts, insbesondere für die Auswahl und grundlegende Prüfung der Touren auf atypische, nicht vorhersehbare Gefahren sowie für die Auswahl qualifizierter Partner. Keine Haftung besteht für sportarttypische Risiken, die auch bei sorgfältigster Planung nicht ausgeschlossen werden können und die von den Teilnehmer:innen freiwillig in Kauf genommen werden (Handeln auf eigene Gefahr). Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass VT alle zumutbaren Organisations-, Aufklärungs- und Sicherungspflichten erfüllt hat.
7. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Im Rahmen von Riders in Residence werden Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen erstellt. Diese Aufnahmen dienen der Dokumentation, Kommunikation und Nachberichterstattung des Projekts durch Vorarlberg Tourismus und gegebenenfalls beteiligte Projektpartner.
Mit der Bewerbung bestätigen Bewerber:innen ihre grundsätzliche Bereitschaft, im Fall einer Auswahl an solchen Aufnahmen mitzuwirken. Die konkrete Einräumung von Bild-, Video-, Ton- und Nutzungsrechten erfolgt nicht allein durch diese Bewerbung, sondern wird vor der Teilnahme in einer gesonderten Vereinbarung geregelt. Eine Teilnahme ohne Unterzeichnung dieser Vereinbarung ist nicht möglich.
Bei minderjährigen Teilnehmer:innen ist eine gesonderte Zustimmung der erziehungsberechtigten Person erforderlich.
8. Social Media und Kennzeichnung
Teilnehmer:innen sind bereit, das Projektwochenende auf ihrem öffentlichen Social-Media-Kanal aktiv zu begleiten.
Ob und in welcher Form Beiträge, Stories, Reels oder andere Inhalte als Werbung, Einladung, Kooperation oder Ähnliches zu kennzeichnen sind, wird vor der Teilnahme mit den ausgewählten Teilnehmer:innen abgestimmt. Teilnehmer:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Social-Media-Inhalte korrekt und transparent zu kennzeichnen.
Die genauen Kommunikationserwartungen (z. B. Mindestanzahl an Postings, Hashtags, Markierungen) werden in der gesonderten Vereinbarung geregelt.
9. Leistungen, Kosten und Aufwandsentschädigung
Vorarlberg Tourismus übernimmt für ausgewählte Teilnehmer:innen die im Projekt vorab definierten Leistungen, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und programmbezogene Leistungen.
Nicht automatisch umfasst sind insbesondere individuelle Zusatzkosten, private Konsumationen außerhalb des Programms, persönliche Ausrüstung, Fahrrad, Zubehör oder Reparaturen sowie nicht vorab vereinbarte Reise- oder Transportkosten.
Für Teilnehmer:innen aus der offenen Bewerbung ist keine Aufwandsentschädigung vorgesehen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
10. Absage, Verhinderung und Änderungen
Sollten ausgewählte Teilnehmer:innen kurzfristig verhindert sein, ist Vorarlberg Tourismus unverzüglich zu informieren. Ein Anspruch auf Ersatztermin, Ersatzleistung oder Entschädigung besteht nicht.
Vorarlberg Tourismus behält sich vor, das Projekt oder einzelne Programmpunkte aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten, wetterbedingten oder sonstigen sachlichen Gründen anzupassen, zu verschieben oder abzusagen. Dies gilt insbesondere auch bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Pandemien, Naturereignissen oder Infrastrukturausfällen.
Im Falle einer Absage oder wesentlichen Änderung werden die Teilnehmer:innen umgehend informiert. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, Aufwandsentschädigung oder Ersatzleistungen, bestehen nicht, sofern VT die Absage nicht zu vertreten hat.
11. Ausschluss von der Teilnahme
Vorarlberg Tourismus kann Bewerber:innen oder ausgewählte Teilnehmer:innen von der Teilnahme ausschließen, wenn insbesondere falsche oder irreführende Angaben im Bewerbungsprozess gemacht wurden, die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind, sicherheitsrelevante Anforderungen (z. B. Helmpflicht) trotz Aufforderung nicht eingehalten werden, wiederholt gegen Anweisungen von VT oder dessen Partnern verstoßen wird oder das Verhalten eine Gefahr für sich oder andere darstellt oder geltendes Recht (z. B. StVO, ForstG) verletzt wird.
Bei einem Ausschluss während der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Ersatzleistungen oder Entschädigung.
12. Datenschutz
Die im Bewerbungsformular angegebenen Daten werden von Vorarlberg Tourismus zur Abwicklung der Bewerbung, Auswahl und Organisation von Riders in Residence verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzinformation für den Bewerbungsprozess „Riders in Residence 2026".
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Für Klagen gegen Vorarlberg Tourismus stehen den Teilnehmer:innen die gesetzlichen Gerichtsstände zur Verfügung. Für Klagen von Vorarlberg Tourismus gegen Teilnehmer:innen, die Verbraucher:innen mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt oder Beschäftigungsort in Österreich sind, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der/die Teilnehmer:in den Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
14. Schlussbestimmungen
Mit Absenden des Bewerbungsformulars bestätigen Bewerber:innen, diese Projektbeschreibung und Bewerbungsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Im Falle einer Auswahl und Annahme der Teilnahme werden diese Bedingungen integraler Bestandteil der Teilnahmevereinbarung. Die endgültige Teilnahme am Projekt setzt eine gesonderte Bestätigung durch Vorarlberg Tourismus sowie die Unterzeichnung der erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere zu Foto-, Video-, Ton- und Nutzungsrechten, voraus.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bewerbungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch die geltende gesetzliche Regelung ersetzt.
Änderungen dieser Bewerbungsbedingungen bedürfen der Schriftform. VT behält sich vor, diese Bewerbungsbedingungen bei sachlicher Notwendigkeit anzupassen. Wesentliche Änderungen nach Absendung einer Bewerbung werden den Bewerber:innen mitgeteilt.